Kampfregeln der IJF und des DJB
Die Wettkampffläche soll mindestens 14m x 14m und
höchstens 16m x 16m groß sein und mit Tatami oder einem ähnlich
annehmbaren Material, im allgemeinen in grüner Farbe, bedeckt sein.
Die Wettkampffläche ist in zwei Zonen unterteilt. Die Grenze zwischen
diesen beiden Zonen wird Warnfläche genannt und ist durch eine
farbige Fläche markiert, die im allgemeinen rot und ungefähr
1 Meter breit ist. Sie bildet einen Teil der Kampffläche und verläuft
parallel zu den vier Seiten der Wettkampffläche.
Die Fläche innerhalb und einschließlich der Warnfläche
heißt Kampffläche und soll immer mindestens 8m x 8m und höchstens
10m x 10m groß sein. Die Fläche außerhalb der Warnfläche
heißt Sicherheitsfläche und soll 3m breit sein.
In der Mitte der Kampffläche soll in einem Abstand von 4m ein rotes
bzw. weißes Klebeband von ungefähr 10cm Breite und 50cm Länge
befestigt sein, um die Position zu bezeichnen, wo die Kämpfer den
Kampf beginnen und beenden müssen. Das rote Band soll sich rechts
vom Kampfrichter und das weiße links von ihm befinden.
Die Wettkampffläche muß auf einem federnden Boden oder einer
Plattform befestigt sein (siehe Anhang).
Falls mehrere Wettkampfflächen nebeneinander benutzt werden, ist
eine gemeinsame Sicherheitsfläche erlaubt, die jedoch mindestens
4m breit sein muß.
Rund um die Mattenfläche muß sich eine freie Zone von mindestens
50cm Breite befinden.
Bei Olympischen Spielen, Weltmeisterschaften, kontinentalen und IJF Veranstaltungen muß die Wettkampffläche im allgemeinen die maximale Größe haben.
Bei allen Meisterschaften und Turnieren innerhalb des
DJB incl. deutschen Meisterschaften und internationalen Veranstaltungen
soll die Sicherheitsfläche mindestens 3m breit sein und die Größe
der Wettkampffläche den IJF Anforderungen entsprechen.
Ausnahmen sind nur durch den Bundeskampfrichterreferenten und den jeweiligen
Ressortleiter (oder dessen Stellvertreter) nach vorheriger Genehmigung
möglich, solange die Sicherheitsbelange der Wettkämpfer gewährleistet
sind.
Harte Gegenstände (z. B. Wände, Pfeiler, Tische) müssen
einen ausreichenden Abstand vom äußersten Rand der vorschriftsmäßigen
Sicherheitsfläche haben; als ausreichend wird ein Abstand von ca.
1 m angesehen.
Entsprechen die Wettkampfflächen nicht den Vorschriften der Regel
(Art. 1 mit Anhang und Anhang zu Art. 6), so haben die Kampfrichter
unverzüglich den sportlichen Leiter der Veranstaltung zu informieren.
Das gleiche gilt, wenn die Sicherheitsabstände oder die Ausrüstung
nicht der Regel entsprechen. (siehe Art. 1 mit Anhang, Art. 2 mit Anhang
und Anhang zu Art. 6).
Dem sportlichen Leiter obliegt die gesamte Verantwortung und die Entscheidung,
wie bei nicht regelgerechtem Zustand zu verfahren ist. In diesem Falle
sind vor Beginn der Veranstaltung die Wettkämpfer und Betreuer
hierüber zu informieren.
Zusatz zur DJB-Sportordnung § 10 Abs. 3:
Der sportliche Leiter, sein Vertreter oder ein Beauftragter müssen
anwesend sein.
Position der Tischbesetzung und Anzeigetafel
So weit wie möglich müssen Registratoren und Zeitnehmer dem
Kampfrichter zugewandt sein und die Wertungstafel gut im Blickfeld haben.
Zuschauer müssen i. a. mindestens 3m von der Wettkampffläche
(oder dem Podium) entfernt sein.
Zeitnahme, elektronische und manuelle Anzeigetafeln
Die Uhren müssen für die Bedienungspersonen zugänglich
sein und regelmäßig vor und während des Wettkampfes
auf ihre ordnungsgemäße Funktionsfähigkeit überprüft
werden.
Die Anzeigetafeln müssen den Forderungen der IJF entsprechen und
sollen im Bedarfsfall den Kampfrichtern zur Verfügung stehen.
Die manuellen Stoppuhren und Anzeigetafeln müssen gleichzeitig
mit den elektronischen Geräten benutzt werden, falls diese ausfallen.
Rote und weiße Kreuze
Der Untergrund der Anzeigefläche sollte grün sein, und die
Kreuze sollten rot bzw. weiß entsprechend der Gürtelfarbe
der Kämpfer sein.
Falls der Judogi eines Kämpfers nicht diesem Artikel entspricht,
muß der Kampfrichter den Kämpfer anweisen, ihn in kürzester
Zeit gegen einen Judogi zu wechseln, der diesem Artikel entspricht.
Um sicherzustellen, daß die Jackenärmel des Kämpfers
die erforderliche Länge haben, soll der Kampfrichter den Kämpfer
beide Arme nach vorn voll ausgestreckt in Schulterhöhe heben lassen
und die Kontrolle durchführen.
Um fernerhin zu sichern, daß bei den Ärmeln der erforderliche
Zwischenraum vorhanden ist, soll der Kampfrichter den Kämpfer beide
Arme vorwärts heben und die Ellbogen um 90 Grad beugen lassen.
Jeder Kämpfer, der nicht den Anforderungen von Artikel 3 oder 4 entspricht, ist nicht berechtigt zu kämpfen, und der Gegner soll den Kampf gemäß der "Dreiermehrheitsregel" durch Kiken-Gachi gewinnen (siehe Artikel 28).
Generell wird der Kampf von einem Kampfrichter und zwei Außenrichtern geleitet, unter der Aufsicht der Kampfrichterkommission. Der Kampfrichter und die Außenrichter werden von den Kampfregistratoren und Zeitnehmern unterstützt.
Die Zeitnehmer, Listenführer und Kampfregistratoren
sowie andere technische Assistenten müssen mindestens 21 Jahre
alt sein, wenigstens drei Jahre Erfahrung als Nationalkampfrichter und
eine gute Kenntnis der Kampfregeln haben.
Das Organisationskommitee muß sicherstellen, daß sie vorher
gründlich eingewiesen worden sind. Es sollen wenigstens zwei Zeitnehmer
vorhanden sein, einer für die Kampfzeit und einer für die
Osae-komi-Zeit.
Falls möglich, sollte eine dritte Person zur Überwachung der
beiden Zeitnehmer vorhanden sein, um alle Fehler aufgrund von Irrtümern
oder Vergeßlichkeiten zu vermeiden.
Der Zeitnehmer für die Kampfzeit startet seine Uhr, wenn er das
Kommando "Ha-jime" oder "Yoshi" hört und stoppt
sie, wenn er das Kommando "Matte" oder "Sono-mama"
hört.
Der Zeitnehmer für die Osae-komi-Zeit startet seine Uhr, wenn er
das Kommando "Osaekomi" hört und stoppt sie, wenn er
"Sono-mama" hört; er startet sie wieder, wenn er "Yoshi"
hört. Ebenfalls stoppt er seine Uhr, wenn er "Toketa"
oder "Matte" hört und zeigt die Anzahl der vergangenen
Sekunden dem Kampfrichter an. Gleiches gilt beim Ablauf der Zeit für
den Haltegriff (30 Sek., wenn vorher keine Wertung war, oder 25 Sek.,
wenn gegen den mit Osae-komi Gehaltenen ein Waza-ari angesagt oder Keikoku
erteilt wurde); er zeigt das Ende des Haltegriffs durch ein Signal an.
Der Zeitnehrmer für die Osae-komi-Zeit soll während des Kampfes
eine blaue Flagge heben, wenn er beim Hören von "Sono-mama"
seine Uhr stoppt und senkt die Flagge, wenn er beim Hören von "Yoshi"
die Uhr wieder startet.
Der Zeitnehmer für die Kampfzeit hebt eine gelbe Flagge, wenn er
beim Hören des Kommandos und beim Sehen des Zeichens für "Matte"
oder "Sono-mama" die Uhr stoppt und senkt die Flagge, wenn
er beim Hören von "Ha-jime" oder "Yoshi" die
Uhr wieder startet.
Wenn die vorgesehene Kampfzeit abgelaufen ist, sollen die Zeitnehmer
dieses dem Kampfrichter durch ein gut hörbares Zeichen mitteilen
(siehe Art. 11 und 12 der Wettkampfregeln).
Der Kampfregistrator muß vollständig informiert sein über
die gebräuchlichen Handzeichen und über die zu benutzenden
Anzeigen, um das Ergebnis eines Kampfes anzuzeigen.
Zusätzlich zu den oben erwähnten Personen soll ein Listenführer
vorhanden sein, der den Gesamtverlauf der Kämpfe aufschreibt.
Beim Gebrauch von elektronischen Uhren geht alles genau so vor sich,
wie es oben beschrieben ist. Es sollen jedoch auch Geräte zur Verfügung
stehen, die von Hand zu bedienen sind.
Der Kampfrichter soll sich generell innerhalb der Kampffläche
befinden.
Er leitet den Kampf und verkündet das Urteil. Er hat dafür
Sorge zu tragen, daß seine Entscheidungen korrekt registriert
werden.
Wenn der Kampfrichter eine Entscheidung ansagt, soll
er, ohne die Kämpfer aus seinem Blick zu verlieren und während
er das Handzeichen aufrechterhält, sich so hinstellen, daß
er den am günstigsten plazierten Außenrichter beobachten
kann, der ihm infolge seiner besseren Position eine andere Meinung anzeigen
könnte.
Im Falle, daß beide Kämpfer sich in Ne-waza befinden und
nach außen blicken, kann der Kampfrichter diese Aktion von der
Sicherheitsfläche aus beobachten.
Vor Kampfbeginn sollten sich Kampfrichter und Außenrichter mit
dem Klang der Glocke oder dem akustischen Zeitzeichen für das Kampfende
auf ihrer jeweiligen Wettkampffläche vertraut machen.
Bei der Kontrolle der Wettkampffläche sollen sich Kampfrichter
und Außenrichter davon überzeugen, daß die Matten sauber
und in gutem Zustand sind und daß keine Ritzen zwischen den Matten
sind, ferner daß die Stühle für die Außenrichter
an ihrem Platz stehen und daß die Kämpfer den Artikeln 3
und 4 der Kampfregel entsprechen.
Die Kampfrichter haben dafür zu sorgen, daß keine Zuschauer,
Fotografen oder Betreuer an einem Platz sind, wo sie die Wettkämpfer
behindern oder gefährden könnten.
Die Außenrichter müssen den Kampfrichter unterstützen
und sitzen einander gegenüber an den beiden Ecken außerhalb
der Kampffläche. Jeder Außenrichter muß seine Meinung
durch das zugehörige offizielle Zeichen anzeigen, wenn diese von
der Meinung des Kampfrichters für die angesagte Bewertung einer
Technik oder der erteilten Strafe abweicht.
Sollte der Kampfrichter ein technisches Resultat oder eine Strafe höher
einstufen als beide Außenrichter, muß er seine Bewertung
an die höchste Bewertung der beiden Außenrichter anpassen.
Sollte der Kampfrichter ein technisches Resultat oder eine Strafe niedriger
einstufen als beide Außenrichter, muß er seine Bewertung
der niedrigsten Bewertung der beiden Außenrichter anpassen.
Wenn ein Außenrichter ein technisches Resultat oder eine Strafe
höher einstuft als der Kampfrichter und der andere Außenrichter
niedriger als der Kampfrichter, dann sollte der Kampfrichter seine Meinung
beibehalten.
Wenn beide Außenrichter eine andere Beurteilung abgeben als der
Kampfrichter, dann sollen sie, falls der Kampfrichter ihre Zeichen nicht
bemerkt, aufstehen und ihr Handzeichen beibehalten, bis der Kampfrichter
das bemerkt und seine Entscheidung korrigiert.
Sollte nach einer gewissen Zeit (wenige Sekunden) der Kampfrichter die
stehenden Außenrichter nicht bemerkt haben, dann muß der
dem Kampfrichter am nächsten befindliche Außenrichter unverzüglich
zu ihm hingehen und ihn über die mehrheitliche Meinung informieren.
Der Außenrichter muß seine Meinung über die Gültigkeit
einer jeden Aktion am Rand oder außerhalb der Kampffläche
durch das geeignete Handzeichen ausdrücken. Eine Diskussion ist
möglich und nur nötig, falls der Kampfrichter oder einer der
Außenrichter etwas gesehen hat, was die beiden anderen nicht gesehen
haben und was die Entscheidung beeinflussen könnte; aber derjenige,
dessen Meinung in der Minderheit ist, muß über das, was er
sagt, sicher sein, um unnötige Diskussionen zu vermeiden. Die Außenrichter
müssen ebenfalls darauf achten, daß die registrierten Bewertungen
mit den vom Kampfrichter angesagten Wertungen übereinstimmen.
Hat es der Kampfrichter für nötig erachtet, es einem Kämpfer
zu gestatten, vorübergehend die Kampffläche zu verlassen,
so muß obligatorisch ein Außenrichter mit dem Kämpfer
gehen, um sicherzustellen, daß keine Unkorrektheiten vorkommen.
Diese Erlaubnis soll nur in außergewöhnlichen Fällen
erteilt werden (um den Judogi im Falle einer Nichtübereinstimmung
mit den Vorschriften zu wechseln).
Der Kampfrichter und die Außenrichter sollen die
Wettkampffläche während einer Vorführung oder einer längeren
Verzögerung im Programm verlassen.
Der Außenrichter sollte mit nicht geschlossenen Beinen außerhalb
der Kampffläche sitzen, die Handflächen liegen dabei auf seinen
Knien. Sollte ein Außenrichter bemerken, daß die Anzeigetafel
unkorrekt ist, dann soll er den Kampfrichter auf diesen Fehler aufmerksam
machen.
Ein Außenrichter muß schnell mit seinem Stuhl auf die Seite
gehen können, falls seine Position die Kämpfer gefährdet.
Ein Außenrichter sollte nicht vor dem Kampfrichter eine Wertung
anzeigen.
Bei jeder Aktion am Rand sollte der Außenrichter anzeigen, ob
die Aktion "innerhalb" oder "außerhalb" ist.
Wenn ein Kämpfer irgendeinen Teil seiner Kleidung außerhalb
der Wettkampffläche wechseln muß und der ihn begleitende
Außenrichter nicht dasselbe Geschlecht hat, dann soll ein vom
Sportdirektor bestimmter Offizieller den Kämpfer anstelle des Außenrichters
begleiten.
Wenn eine Wettkampffläche gerade nicht benutzt wird und auf der
Wettkampffläche daneben ein Kampf stattfindet, soll der Außenrichter
seinen Stuhl wegnehmen, wenn das eine Gefahr für die Kämpfer
auf der Wettkampffläche daneben ist.
Falls nicht klar ersichtlich ist, für welchen Kämpfer die
Wertung bzw. die Strafe sein sollte, kann der Kampfrichter nach dem
offiziellen Handzeichen auf die rote oder weiße Markierung deuten
(Ausgangsposition).
Um dem/n Kämpfer(n) anzuzeigen, daß sie mit gekreuzten Beinen
an der Ausgangsposition sitzen dürfen, falls eine längere
Verzögerung während des Kampfes zu erwarten ist, soll der
Kampfrichter mit der offenen Hand (Handfläche nach oben) zur Ausgangsposition
zeigen.
Die Handzeichen für Yuko und Waza-ari sollen mit dem Arm quer über
der Brust beginnen und dann seitwärts zur korrekten Endposition
geführt werden.
Koka, Yuko und Waza-ari Handzeichen sollen solange beibehalten werden,
bis sichergestellt ist, daß die Außenrichter es erkannt
haben. Falls eine Drehung dafür notwendig ist, soll man jedoch
darauf achten, daß die Kämpfer im Blick behalten werden.
Sollte beiden Kämpfern eine Strafe erteilt werden, dann macht der
Kampfrichter das entsprechende Handzeichen und zeigt getrennt auf beide
Kämpfer (mit dem linken Zeigefinger auf den links stehenden Kämpfer,
mit dem rechten Zeigefinger auf den rechts stehenden Kämpfer).
Sollte eine Korrektur verlangt werden, so hat sie so schnell wie möglich
nach der Annullierung zu geschehen.
Bei der Annullierung einer Wertung oder Strafe wird nichts angesagt.
Alle Handzeichen sollen wenigstens 3-5 Sek. aufrecht erhalten werden.
Um den Sieger anzuzeigen, begibt sich der Kampfrichter auf seine Position,
die er zu Beginn des Kampfes hatte, macht einen Schritt vorwärts,
zeigt auf den Sieger und geht dann wieder einen Schritt zurück.
Der Kampf soll innerhalb der Kampffläche ausgetragen
werden. Jede Technik, die angewandt wird, wenn sich Tori außerhalb
der Kampffläche befindet, wird nicht bewertet. Das bedeutet, daß
ein Kämpfer als außerhalb der Kampffläche betrachtet
wird, wenn er im Stand nur schon einen Fuß, eine Hand oder ein
Knie außerhalb der Kampffläche hat, oder wenn er während
der Ausführung von Sutemi-waza mehr als die Hälfte seines
Körpers außerhalb der Kampffläche hat.
Ausnahmen:
Wenn beim Osae-komi am Mattenrand der Teil des Körpers
des Kämpfers, der noch die Kampffläche berührt, den Kontakt
zur Matte verliert, so muß der Kampfrichter "Matte"
ansagen.
Wenn sich Tori während der Ausführung einer Wurftechnik außerhalb
der Kampffläche in der Luft befindet (d. h. er hat keinen Kontakt
mehr mit der Matte), dann kann die Technik nur bewertet werden, wenn
Uke aufkommt, bevor Tori mit irgendeinem Körperteil die Matte außerhalb
der Kampffläche berührt.
Da die farbige Warnfläche Teil der Kampffläche ist, wird jeder
Kämpfer, dessen Füße in der Standposition noch die farbige
Warnfläche berühren, als innerhalb der Kampffläche befindlich
angesehen.
Bei der Ausführung eines Sutemi-waza wird ein Wurf als gültig
angesehen, wenn Tori die Hälfte oder mehr als die Hälfte seines
Körpers innerhalb der Kampffläche hat. (Daher soll Tori mit
keinem Fuß die Kampffläche verlassen, ehe sein Rücken
oder seine Hüften die Matte berührt haben.)
Wenn Tori bei der Ausführung einer Wurftechnik aus der Kampffläche
herausfällt, wird die Aktion nur dann bewertet, wenn der Körper
von Uke die Matte vor Tori berührt. Wenn Tori mit dem Knie, einer
Hand oder irgendeinem anderen Körperteil die Sicherheitsfläche
vor Uke berührt, ist jedes so erzielte Resultat ungültig.
Nach Kampfbeginn dürfen die Kämpfer die Wettkampffläche
nur verlassen, wenn es ihnen vom Kampfrichter gestattet wird. Die Erlaubnis
dazu wird nur in sehr seltenen Ausnahmefällen erteilt, wie z. B.
für das notwendige Wechseln eines Judogi, der nicht mit dem Artikel
3 übereinstimmt oder der beschädigt oder beschmutzt worden
ist.
Bezüglich Ausnahmen a) Abs. 2 darf der Außenrichter das Handzeichen für "innerhalb" oder "außerhalb" erst geben, wenn die Aktion abgeschlossen ist.
Für die Weltmeisterschaften und Olympischen Spiele wird die Kampfdauer durch die IJF - Sportordnung bestimmt.
Kampfzeiten:
Männer (Senioren) | 5 Minuten effektive Kampfzeit | |
Männer (unter 21) | 5 Minuten effektive Kampfzeit | |
Frauen | 4 Minuten effektive Kampfzeit |
Jedem Kämpfer steht zwischen den Kämpfen eine Ruhepause von 10 Minuten zu.
Die Kampfdauer und das System, nach dem gekämpft wird, sollen entsprechend den Vorschriften des Turniers festgelegt werden. Dem Kampfrichter muß die Kampfdauer bekannt sein, bevor er auf die Wettkampffläche kommt.
Die Zeit, die zwischen den Ausrufen des Kampfrichters "Matte" und "Ha-jime" und zwischen "Sono-mama" und 'Yoshi" vergeht, zählt nicht zur Kampfzeit.
Das Ende der Kampfzeit wird dem Kampfrichter durch eine Glocke oder ein ähnliches akustisches Zeichen angezeigt.
Zeitzeichen Falls mehrere Wettkampfflächen gleichzeitig benutzt werden, sind verschiedene akustische Zeichen erforderlich. Das Zeitzeichen muß ausreichend laut sein, damit es trotz des Zuschauerlärms gehört werden kann.
Die Anzeige der Stoppuhren (Haltegriff- und Kampfzeit) muß lange genug erhalten bleiben, damit den Kampfrichtern im Zweifelsfall eine Kontrolle möglich ist.
Ippon: | 30 Sek. | |
Waza-ari: | 25 Sek. oder mehr, aber weniger als 30 Sek. | |
Yuko: | 20 Sek. oder mehr, aber weniger als 25 Sek. | |
Koka: | 10 Sek, oder mehr, aber weniger als 20 Sek. |
Ein Haltegriff von weniger als 10 Sek. wird genauso wie ein Angriff gezählt.
Haltegriffzeit Wenn ein Osae-komi gleichzeitig mit dem Zeitzeichen angesagt wird, dann wird die Kampfzeit verlängert, bis der Kampfrichter entweder "Ippon" (oder etwas Gleichwertiges), "Toketa" oder "Matte" ansagt.
Jedes unmittelbare Ergebnis einer Technik, die gleichzeitig
mit dem Zeitzeichen beginnt, ist gültig.
Falls ein Haltegriff gleichzeitig mit dem Zeitzeichen angesagt wird,
verlängert sich die Kampfzeit, bis entweder "Ippon" erreicht
ist oder der Kampfrichter "Toketa" oder "Matte"
ansagt.
Jede Technik, die nach dem Klingelzeichen oder einem anderen
Zeichen für das Kampfzeitende angewandt wird, ist ungültig,
auch wenn der Kampfrichter noch nicht "Soremade" angesagt
hat.
Obwohl eine Wurftechnik gleichzeitig mit dem Klingelzeichen angewandt
werden darf, soll der Kampfrichter "Sore-made" ansagen, falls
er der Meinung ist, daß die Wurftechnik nicht unmittelbar wirksam
wird.
Vor Beginn eines jeden Kampfes sollen der Kampfrichter
und die beiden Außenrichter gemeinsam innerhalb am Rand der Wettkampffläche
stehen, sich dann in Richtung zu Yoseki verbeugen und anschließend
ihre Plätze einnehmen. Nach Ende des Kampfes verbeugen sie sich
in Richtung Yoseki, bevor sie die Wettkampffläche verlassen.
An der Stelle der Kampffläche, die durch das weiße bzw. rote
Klebeband markiert ist, stehen sich die Kämpfer - entsprechend
der Farbe ihres Zusatzbandes - einander gegenüber und sehen sich
an. Nachdem die Kämpfer im Stand eine Verbeugung ausgeführt
haben, machen sie einen Schritt vorwärts; der Kampfrichter sagt
"Ha-jime" an, um den Kampf zu starten.
Der Kampf beginnt immer in der Standposition.
Nur Mitgliedern der Kampfrichterkommission ist es erlaubt, den Kampf
zu unterbrechen (siehe Artikel 17).
Um den Kampf beginnen zu lassen, sollen der Kampfrichter
und die Außenrichter ihre Positionen einnehmen, bevor die Kämpfer
die Kampffläche betreten.
Der Kampfrichter soll in der Mitte stehen, 2 m hinter der Verbindungslinie,
von wo aus die Kämpfer den Kampf beginnen. Er sollte dabei den
Zeitnehmertisch ansehen.
Die Kämpfer sollen sich zu Beginn und Ende des Kampfes zueinander
verbeugen.
Falls die Kämpfer keine Verbeugung machen, fordert sie der Kampfrichter
durch ansagen von "Rei" dazu auf.
Der Kampfrichter überzeugt sich davon, daß "alles korrekt"
ist, z. B. Wettkampffläche, Ausrüstung, Registratur, Kleidung,
Hygiene, Offizielle etc., bevor er den Kampf beginnen läßt.
Begrüßung:
Bei Mannschaftskämpfen grüßen Kämpfer und Kampfrichter vor dem Kampf zuerst zum Ehrenplatz, dann begrüßen sich die Mannschaften zusammen mit den Kampfrichtern, danach die Kampfrichter untereinander. Nach Beendigung des Mannschaftskampfes grüßen die Mannschaften nach Bekanntgabe des Ergebnisses zusammen mit den Kampfrichtern zuerst zueinander, dann grüßen Kampfrichter und Mannschaften zum Ehrenplatz, zuletzt die Kampfrichter untereinander. (DJB Kommentar: bezüglich Kampfrichterkommission im DJB siehe Artikel 30 )
Die Kämpfer dürfen in den unten aufgeführten Fällen von der Standposition zu Ne-waza (Bodenarbeit) übergehen. Sollte jedoch die Technik nicht kontinuierlich ausgeführt werden, läßt der Kampfrichter die Kämpfer in die Standposition zurückkehren:
zu (d) Beispiel:
Wenn ein Kämpfer Hikkomi-gaeshi ausführt (eine verklammerte,
gemeinsame Rollaktion) und die Kämpfer sich am Ende der Aktion
voneinander trennen, dann kann das Ergebnis als Wurf betrachtet und
entsprechend bewertet werden.
Wenn ein Kämpfer seinen Gegner nicht in Übereinstimmung mit
Artikel 16 in die Bodenlage zieht und dieser daraus keinen Vorteil zieht,
indem er den Bodenkampf nicht annimmt, hat der Kampfrichter "Matte"
anzusagen, den Kampf zu stoppen und dem Kämpfer "Chui"
zu erteilen, der gegen den Artikel 27 (20) verstoßen hat.
Wenn ein Kämpfer seinen Gegner nicht in Übereinstimmung mit
Artikel 16 in die Bodenlage zieht und dieser den Vorteil daraus zieht,
indem er den Bodenkampf annimmt, geht der Kampf weiter, aber der Kampfrichter
erteilt dem Kämpfer "Chui", der gegen Artikel 27 (20)
verstoßen hat.
zu (c)
Tritt die Wirkung bei Shime-waza oder Kansetsu-waza am Boden nicht
sofort ein, so wird "Matte" angesagt, es sei denn, der mit
Shime-waza oder Kansetsu-waza angegriffene Kämpfer befindet sich
im Vorteil und nimmt den Bodenkampf an, dann wird der Kampf in der Bodenlage
fortgesetzt.
zu (d)
Beim flüssigen Übergang in die Bodenlage (z. B. Hikkomi-gaeshi)
wird keine Bewertung angesagt.
Eine gültige Wurftechnik muß aus dem Stand
erfolgen und beabsichtigt sein. Wenn sich Uke mit einem Knie auf dem
Boden befindet, kann Tori eine bewertbare Wurftechnik ausführen,
falls er sich in der Standposition befindet. Würfe aus der Bodenlage
werden nicht bewertet.
Dreht sich Uke bei der Ausführung eines Wurfes derart ab, daß
Tori die Wurfausführung nicht mehr kontrollieren kann und Uke z.
B. auf dem Bauch landet, so wird dieses nur wie ein Angriff und nicht
als Resultat bewertet.
In der Unterbewertung zählt:
Ippon: | 10 Punkte | |
Waza-ari: | 7 Punkte | |
Yuko: | 5 Punkte | |
Koka: | 3 Punkte | |
Hantei-Entscheidung | 1 Punkt |
Der Kampfrichter soll in den folgenden Fällen "Matte" (warten) ansagen, um den Kampf zeitweise zu stoppen und um den Kampf wieder zu starten, soll er "Ha-jime" (anfangen) ansagen:
Nach der Ansage von "Matte" muß der Kampfrichter
darauf achten, daß er die Kämpfer in seinem Blick behält
für den Fall, daß sie die Ansage von "Matte" nicht
gehört haben und mit dem Kampf fortfahren.
Der Kampfrichter soll nicht "Matte" ansagen um den/die Kämpfer
daran zu hindern, die Kampffläche zu verlassen, es sei denn, daß
er die Situation als gefährlich ansieht.
Der Kampfrichter soll nicht "Matte" ansagen, wenn ein Kämpfer,
der sich z. B. aus einem Haltegriff, einem Armhebel oder einem Würgegriff
herausgedreht hat, offensichtlich einer Ruhepause bedarf oder darum
bittet.
Der Kampfrichter soll "Matte" ansagen, wenn es einem Kämpfer,
der auf die Matte herunterblickt und dessen Gegner sich auf seinem Rücken
festklammert, gelingt, in eine halbstehende Position zu gelangen und
seine Hände deutlich von der Matte weg sind. In diesem Moment kann
der Gegner ihn nicht mehr kontrollieren.
Sollte während Ne-waza der Kampfrichter irrtümlicherweise
"Matte" ansagen, und die Kämpfer trennen sich aus diesem
Grund, dann können, falls möglich, der Kampfrichter und die
Außenrichter in Übereinstimmung mit der "Dreiermehrheitsregel"
die Kämpfer so gut wie möglich in ihre ursprüngliche
Position zurücklegen und den Kampf wieder beginnen lassen, falls
so eine Ungerechtigkeit gegenüber einem der Kämpfer ausgeglichen
werden kann.
Nach der Ansage von "Matte" müssen die Kämpfer schnell
zu ihren Ausgangspositionen zurückkehren.
Wenn der Kampfrichter "Matte" angesagt hat, müssen der/die
Kämpfer stehen, wenn sie angesprochen werden oder ihre Kleider
ordnen. Sie dürfen sich nur dann hinsetzen, wenn eine längere
Unterbrechung zu erwarten ist.
Nur im Falle einer ärztlichen Behandlung ist es dem Kämpfer
gestattet, eine andere Position einzunehmen.
Der Kampfrichter sagt "Matte" an, wenn ein Kämpfer verletzt
oder indisponiert ist und kann den akkreditierten Mannschaftsarzt bitten,
auf die Wettkampffläche zu kommen und eine rasche Untersuchung
durchzuführen (siehe Artikel 29).
Der Kampfrichter sagt "Matte" an, wenn ein verletzter Kämpfer
dem Kampfrichter anzeigt, daß er eine Untersuchung durch seinen
akkreditierten Mannschaftsarzt nötig hat. Eine solche Untersuchung
muß so schnell wie möglich durchgeführt werden (siehe
Artikel 29).
Der Kampfrichter sagt "Matte" an, wenn die Kampfrichterkommission
den akkreditierten Mannschaftsarzt auf dessen Verlangen hin ermächtigt,
eine schnelle Untersuchung eines verletzten Kämpfers vorzunehmen
(siehe Artikel 29).
In jedem Falle, in dem der Kampfrichter den Kampf zeitweise
stoppen möchte, z.B. um sich an einen oder beide Kämpfer zu
wenden, ohne eine Änderung ihrer Position hervorzurufen, oder um
eine Strafe zu vergeben, so daß der nicht bestrafte Kämpfer
seine Vorteilsposition nicht verliert, soll er "Sono-mama"
(nicht bewegen) ansagen. Um den Kampf wieder beginnen zu lassen, soll
er "Yoshi" ansagen.
Sono-mama kann nur in Ne-waza (Bodenarbeit) angewandt werden.
Immer, wenn der Kampfrichter "Sono-mama" ansagt,
soll er darauf achten, daß sich keine Änderung in der Position
oder im Griff eines Kämpfers ergibt.
Falls in Ne-waza ein Kämpfer andeutet, daß er verletzt ist,
kann der Kampfrichter "Sono-mama" falls nötig ansagen,
läßt dann die Kämpfer in die Position zurückkehren,
die sie vor der Ansage von "Sono-mama" hatten und sagt dann
"Yoshi" an.
Der Kampfrichter sagt am Ende des Kampfes "Sore-made" (das ist alles) an:
Nach der Ansage von "Sore-made" durch den Kampfrichter
sollen die Kämpfer zu ihren Ausgangspositionen zurückkehren.
Der Kampfrichter bewertet den Kampf wie folgt:
Nachdem der Kampfrichter das Ergebnis des Kampfes angezeigt
hat, gehen die Kämpfer einen Schritt rückwärts zum jeweils
roten oder weißen Klebeband, machen im Stand eine Verbeugung und
verlassen die Wettkampffläche.
Sobald der Kampfrichter das Ergebnis des Kampfes den Kämpfern angezeigt
hat, ist es ihm nicht mehr möglich, diese Entscheidung zu ändern,
nachdem der Kampfrichter und die Außenrichter die Wettkampffläche
verlassen haben.
Wenn der Kampfrichter versehentlich den falschen Kämpfer zum Sieger
erklärt, müssen die beiden Außenrichter sicherstellen,
daß er diese falsche Entscheidung korrigiert, bevor er und die
Außenrichter die Wettkampffläche verlassen.
Alle Handlungen und Entscheidungen, die in Übereinstimmung mit
der "Dreiermehrheitsregel" vom Kampfrichter und den Außenrichtern
getroffen wurden, sind endgültig und ohne Einspruchsmöglichkeit.
Nach der Ansage von "Sore-made" sollte der Kampfrichter die
Kämpfer noch in seinem Blick behalten, für den Fall, daß
sie die Ansage nicht gehört haben und weiterkämpfen.
Der Kampfrichter fordert, falls nötig, die Kämpfer dazu auf,
ihre Judogi zu ordnen, bevor er das Resultat bekanntgibt.
"Sogo-gachi" und "Hiki-wake" werden als Urteil
auf der Matte angesagt.
Entscheidungen können bei formellen Fehlern entweder durch die
Kampfrichter selber oder durch die Kampfrichterkommission widerrufen
werden, auch wenn der Kampfrichter und die Außenrichter die Wettkampffläche
verlassen haben.
Formelle Fehler sind z.B.:
Der Kampfrichter soll "Ippon" ansagen, wenn seiner Meinung nach eine angewandte Technik folgenden Kriterien entspricht:
Gleichwertigkeit: Wird ein Kämpfer mit "Hansoku-make"
bestraft, so wird sein Gegner zum Sieger erklärt.
Falls beide Kämpfer gleichzeitig Ippon erreichen, soll der Kampfrichter
"Hiki-wake" (Unentschieden) ansagen, und die Kämpfer
haben das Recht, den Kampf unmittelbar erneut zu beginnen. Sollte nur
ein Kämpfer von seinem Recht Gebrauch machen, noch einmal zu kämpfen,
und der andere Kämpfer sollte dies ablehnen, dann wird der Kämpfer
zum Sieger durch "Kiken-gachi" erklärt, der noch einmal
zu kämpfen wünscht.
Gleichzeitig ausgeführte Techniken - wenn beide
Kämpfer nach einem anscheinend gleichzeitigen Angriff auf die Matte
fallen und der Kampfrichter und die Außenrichter nicht entscheiden
können, welche Technik den Ausschlag gab - sollen nicht bewertet
werden.
Sagt der Kampfrichter in Ne-waza irrtümlicherweise "Ippon"
und die Kämpfer trennen sich aus diesem Grund, dann können,
falls möglich, der Kampfrichter und die Außenrichter in Übereinstimmung
mit der "Dreiermehrheitsregel" die Kämpfer so gut wie
möglich in ihre ursprüngliche Position zurücklegen und
den Kampf wieder beginnen lassen, falls dadurch eine Ungerechtigkeit
gegenüber einem Kämpfer ausgeglichen werden kann.
Wenn ein Kämpfer absichtlich eine "Brücke" macht,
nachdem er geworfen worden ist (Kopf und Fersen auf der Matte und den
übrigen Körper über der Matte gebogen), soll der Kampfrichter
- obwohl der Kämpfer die für Ippon nötigen Kriterien
vermieden hat - trotzdem "Ippon" ansagen oder irgendeine andere
Bewertung, die seiner Meinung nach die Technik verdient, um diese Aktion
zu unterbinden.
Die Anwendung von Kansetsu-waza, wie z.B. Ude-gaeshi, wird nicht als
eine bewertbare Wurftechnik angesehen.
Falls beide Kämpfer gleichzeitig Ippon erreichen, muß der erneute Kampf sofort (mit voller neuer Kampfzeit) angetreten werden. Eine Ruhezeit kann für beide Kämpfer in Höhe der Dauer des vorangegangenen Kampfes eingelegt werden. Bei Mannschaftskämpfen wird kein erneuter Kampf ausgetragen, sondern das Resultat ist Hiki-wake.
Wenn ein Kämpfer in einem Kampf ein zweites Waza-ari erreicht (siehe Art. 23), so hat der Kampfrichter "Waza-ari awasete Ippon" anzusagen (zwei Waza-ari ergeben zusammen Ippon).
Der Kampfrichter soll in folgenden Fällen "Sogo-gachi" ansagen:
(a) wenn ein Kämpfer Waza-ari erreicht hat und sein
Gegner danach eine Strafe mit Keikoku erteilt wird (s. Art. 27c)
(b) wenn ein Kämpfer, dessen Gegner bereits eine Strafe mit Keikoku
erteilt wurde, danach selbst noch Waza-ari erreicht.
(c) Im Falle, wenn beide Kämpfer Sogo-gachi erhalten, soll der
Kampfrichter "Hiki-wake" (Unentschieden) ansagen, und die
Kämpfer erhalten das Recht, sofort einen neuen Kampf zu beginnen.
Sollte nur ein Kämpfer von seinem Recht Gebrauch machen, den Kampf
noch einmal zu kämpfen, und der andere Kämpfer sollte es ablehnen,
dann wird der Kämpfer zum Sieger durch Kiken-gachi erklärt,
der noch einmal zu kämpfen wünscht.
Falls beide Kämpfer gleichzeitig "Sogo-gachi" erhalten, muß der erneute Kampf sofort (mit voller neuer Kampfzeit) angetreten werden. Eine Ruhezeit kann für beide Kämpfer in Höhe der Dauer des vorangegangenen Kampfes eingelegt werden. Bei Mannschaftskämpfen wird kein erneuter Kampf ausgetragen, sondern das Resultat ist "Hiki-wake".
Der Kampfrichter soll "Waza-ari" ansagen, wenn seiner Meinung nach die angewandte Technik folgenden Kriterien entspricht:
Gleichwertigkeit: Wird ein Kämpfer mit "Keikoku" bestraft, erhält sein Gegner sofort "Waza-ari".
Obwohl die Faktoren für "Ippon" - nämlich mit Kraft und Schnelligkeit zum großen Teil auf den Rücken - bei einem Wurf wie Tomoe-nage erfüllt sind, kann, falls eine Unterbrechung im Wurf ist, maximal nur ein "Waza-ari" angesagt werden.
Der Kampfrichter soll "Yuko" ansagen, wenn seiner Meinung nach die angewandte Technik folgenden Kriterien entspricht:
Gleichwertigkeit:
Wird ein Kämpfer mit "Chui" bestraft, erhält sein
Gegner sofort "Yuko".
Ungeachtet dessen, wieviele "Yuko" angesagt wurden, wird keine Anzahl davon gleich einem "Waza-ari" gezählt. Die angesagte Gesamtanzahl wird registriert.
Der Kampfrichter soll "Koka" ansagen, wenn seiner Meinung nach die angewandte Technik folgenden Kriterien entspricht:
Ungeachtet dessen, wieviele "Koka" angesagt
wurden, wird keine Anzahl davon gleich einem "Yuko" oder "Waza-ari"
gezählt. Die angesagte Gesamtanzahl wird registriert.
Wird der Gegner auf die Körpervorderseite, sein/e Knie/e, Hand/Hände
oder Ellenbogen geworfen, so wird das genauso wie jeder andere Angriff
gewertet. Ebenso wird ein Haltegriff bis zu 9 Sek. gewertet.
Der Kampfrichter soll "Osae-komi" ansagen, wenn seiner Meinung nach die angewandte Technik folgenden Kriterien entspricht:
Wenn ein Kämpfer, der seinen Gegner mit "Osae-komi"
kontrolliert, ohne die Kontrolle zu verlieren in einen anderen "Osae-komi"
übergeht, läuft die Zeit für "Osae-komi" weiter
bis zur Ansage von "Ippon" (oder "Waza-ari" im Falle
von "Waza-ari awasete Ippon" oder etwas Gleichwertigem), "Toketa"
oder "Matte".
Wenn während der Ausführung eines "Osae-komi" der
in der Vorteilsposition befindliche Kämpfer eine strafbare Handlung
begeht, hat der Kampfrichter "Matte" anzusagen, die Kämpfer
zur Ausgangsposition zurückkehren zu lassen, die Strafe zu erteilen
(und die Bewertung für den Haltegriff und dann den Kampf durch
die Ansage von "Ha-jime" wieder beginnen zu lassen.
Wenn während der Ausführung eines Haltegriffs der in der nachteiligen
Position befindliche Kämpfer eine strafbare Handlung begeht, hat
der Kampfrichter "Sono-mama" anzusagen, die Strafe zu vergeben
und danach den Kampf durch Berühren beider Kämpfer und Ansagen
von "Yoshi" fortsetzen zu lassen. Sollte jedoch die zuerkannte
Strafe "Hansokumake" sein, dann handelt der Kampfrichter in
Übereinstimmung mit dem Anhang zu Artikel 27, 3. Absatz.
Wenn beide Außenrichter darin übereinstimmen, daß ein
"Osae-komi" gegeben ist, der Kampfrichter aber nicht "Osae-komi"
angesagt hat, dann sollen sie dieses mit dem Handzeichen für "Osae-komi"
anzeigen, und gemäß der "Dreiermehrheitsregel"
sagt der Kampfrichter sofort "Osae-komi" an.
Wenn beim "Osae-komi" am Mattenrand der Teil des Körpers
des Kämpfers, der noch die Kampffläche berührt, angehoben
wird, muß der Kampfrichter "Matte" ansagen.
"Toketa" soll angesagt werden, wenn es während des "Osae-komi"
dem gehaltenen Kämpfer gelingt, das Bein des anderen Kämpfers
scherenartig zu umklammern.
Wenn in Ne-waza nach Ansage von "Sono-mama" die zu erteilende
Strafe "Hansoku-make" ist, wird "Matte" angesagt
und der Kampf mit "Hansoku-make" und "Sore-made"
beendet.
Hat Ukes Rücken keinen Kontakt mehr mit der Matte (z.B. wenn er
eine Brücke macht), aber Tori behält die Kontrolle, so zählt
der "Osae-komi" weiter.
Yoko-sankaku zählt nicht als "Osae-komi"
Die Einteilung der Vergehen in vier Gruppen ist als Richtlinie
gedacht, um allen ein klareres Verständnis zu geben für die
normalerweise für eine verbotene Handlung zu erteilende Strafe.
Strafen sind nicht addierbar. Jede Strafe muß nach ihrem eigenen
Wert erteilt werden. Bei Erteilung einer zweiten oder folgenden Strafe
wird automatisch eine frühere Strafe gelöscht. Wenn ein Kämpfer
bereits bestraft worden ist, muß bei jeder folgenden Strafe für
diesen Kämpfer die nächst höhere Stufe der Bestrafung
als die existierende erteilt werden.
Jedesmal, wenn der Kampfrichter eine Strafe erteilt, soll er mit einer
einfachen Aktion den Grund der Bestrafung andeuten.
Auch nach der Ansage von "Sore-made" kann eine Strafe erteilt
werden für jede verbotene Handlung, die während der Kampfzeit
begangen wurde, oder in außergewöhnlichen Situationen für
eine schwerwiegende Handlung, die nach dem Zeitzeichen begangen worden
ist, solange die Entscheidung noch nicht angezeigt worden ist.
Kampf- und Außenrichter sind berechtigt, Strafen
entsprechend der "Absicht" oder aus der Situation heraus und
im besten Interesse des Sportes zu erteilen.
'Wenn der Kampfrichter den oder die Kämpfer bestrafen möchte
(ausgenommen im Fall von "Sono-mama" in Ne-waza), dann unterbricht
er zeitweise den Kampf, läßt die Kämpfer zur Ausgangsposition
zurückkehren und erteilt die Strafe, während er auf den Kämpfer
zeigt, der die verbotene Handlung begangen hat.
Vor der Vergabe von "Hansoku-make" muß der Kampfrichter
die Außenrichter befragen und seine Entscheidung in Übereinstimmung
mit der "Dreiermehrheitsregel" treffen. Wenn beide Kämpfer
gleichzeitig einen Regelverstoß begehen, dann soll jeder, entsprechend
der Schwere des begangenen Verstoßes, bestraft werden.
Wenn beide Kämpfer bereits mit "Keikoku" bestraft worden
sind und danach beide eine weitere Strafe erhalten sollen, dann werden
beide disqualifiziert. Trotzdem können die Offiziellen ihre endgültige
Entscheidung in dieser Angelegenheit in Übereinstimmung mit Art.
30 (Situationen, die nicht in diesen Regeln enthalten sind) treffen.
"Keikoku" oder "Hansoku-make" in Ne-waza soll in
derselben Weise angewandt werden wie "Osae-Komi" (siehe Artikel
26, Anhang Absatz 2 und 3).
Wenn ein Kämpfer seinen Gegner nicht in Übereinstimmung mit
Artikel 16 in die Bodenlage bringt und sein Gegner keinen Vorteil daraus
zieht, indem er den Bodenkampf nicht aufnimmt, dann soll der Kampfrichter
"Matte" ansagen, den Kampf zeitweise unterbrechen und dem
Kämpfer "Chui" erteilen, der gegen den Artikel 16 verstoßen
hat.
zu 8.
Das Drehen des Revers oder des Ärmels ist nur zum Zwecke der Ausführung
einer Technik gestattet.
zu 13.
Wenn bei dem Versuch zu würgen über das Gesicht gezogen wird,
erfolgt Matte; eine Bestrafung erfolgt nur dann, wenn eine erkennbare
Absicht vorliegt.
zu 17.
Verboten ist nur ein ruckartiges Lösen (Treten, Stoßen).
zu 24.
Im Stand nur den Nacken des Gegners zu greifen, um ihn schleudernd zu
Boden zu werfen, ist verboten. Der Doppelnelson ist verboten. Ein direkter
Angriff auf den Nacken wird mit sofortigem "Keikoku" bestraft.
Das alleinige Halten des Kopfes zählt nicht als Haltegriff.
Kommt aus einem Haltegriff ein Halten nur des Kopfes zustande, muß
der Haltende seine Technik sofort ändern, sonst sagt der Kampfrichter
Matte an, und erteilt "Keikoku".
zu 26.
Das bloße Sperren des gegnerischen Standbeines ist nur zur Verteidigung
erlaubt.
zu 30.
Der Waki-gatame vom Stand zum Boden ist ohne Berücksichtigung der
Ausführungsgeschwindigkeit verboten.
zu 31.
Das Abstützen (Eintauchen) von Tori mit dem Kopf ist verboten,
gleichgültig, ob die Stirn, der Ober- oder der Hinterkopf aufgesetzt
wird und ungeachtet dessen, ob Uke mitfällt oder stehenbleibt.
Bei der Registrierung der Strafen muß bei Vergabe
einer höherwertigen Strafe die zuvor gegebene zurückgenommen
werden.
Entsprechend wird die bereits umgerechnete Wertung (siehe Art. 2b) ebenfalls
zurückgenommen.
Die Entscheidung "Fusen-gachi" (Sieg durch
Nichtantreten) soll für jeden Kämpfer angezeigt werden, dessen
Gegner nicht zu seinem Kampf erscheint .
Bevor der Kampfrichter "Fusen-gachi" anzeigt, muß er
sicher sein, daß er dazu die Erlaubnis der sportlichen Leitung
erhalten hat.
Die Entscheidung "Kiken-gachi" (Sieg durch Aufgabe) soll für
den Kämpfer angezeigt werden, dessen Gegner sich während des
Kampfes aus irgendeinem Grund aus dem Wettkampf zurückzieht.
Jedem Kämpfer, der sich nicht an die Forderungen der Artikel 3
und 4 hält, wird das Recht zu kämpfen verweigert, und sein
Gegner soll den Kampf durch "Kiken-gachi" gewinnen in Übereinstimmung
mit der "Dreiermehrheitsregel".
Kontaktlinsen/Bandagen:
Wenn ein Kämpfer während des Kampfes seine Kontaktlinse verliert,
sie nicht unmittelbar wiederfinden kann und den Kampfrichter davon in
Kenntnis setzt, daß er ohne Kontaktlinse nicht weiterkämpfen
kann, soll der Kampfrichter nach Beratung mit den Außenrichtern
den Sieg durch " Kiken-gachi" seinem Gegner zuerkennen.
Nicht Antreten:
Ein Kämpfer, der nach drei Aufrufen im Abstand von einer Minute
nicht an seinem Startplatz ist, verliert den Kampf.
Medizinische Untersuchung
Während eines Kampfes hat jeder Kämpfer das Recht auf zwei
medizinische Untersuchungen.
Der Kampfrichter muß sicherstellen, daß bei jedem Kämpfer
die Anzahl der Kampfunterbrechungen für eine ärztliche Untersuchung
registriert wird.
Der Registrator soll eine Tafel mit einem Kreuz zeigen, um die erste
medizinische Untersuchung anzuzeigen und zwei Kreuze, um die zweite
medizinische Untersuchung anzuzeigen.
Wenn der akkreditierte Mannschaftsarzt nach einer Untersuchung eines
verletzten Kämpfers dem Kampfrichter mitteilt, daß der Kämpfer
den Kampf nicht fortsetzen kann, dann beendet der Kampfrichter nach
Beratung mit den Außenrichtern den Kampf und zeigt das Ergebnis
gemäß den anderen Bestimmungen dieses Artikels an.
Sollte die Verletzung eines Kämpfers so ernstlich sein, daß
eine Behandlung außerhalb der Wettkampffläche nötig
ist oder sollte eine Verletzung eines Kämpfers mehr als zwei Untersuchungen
durch den akkreditierten Mannschaftsarzt erfordern, dann beendet der
Kampfrichter nach Beratung mit den Außenrichtern den Kampf und
zeigt das Ergebnis, gemäß den anderen Bestimmungen dieses
Artikels an.
Sollte die Art der Verletzung eines Kämpfers so sein, daß
sie eine Behandlung durch den akkreditierten Mannschaftsarzt auf der
Wettkampffläche benötigt, dann beendet der Kampfrichter nach
Beratung mit den Außenrichtern den Kampf und zeigt das Ergebnis,
gemäß den anderen Bestimmungen dieses Artikels an.
Wenn nach einer Verletzung von einem oder beiden Kämpfer(n) der
Kampfrichter und die Außenrichter der Meinung sind, daß
der Kampf nicht fortgesetzt werden kann, dann beendet der Kampfrichter
den Kampf und zeigt das Ergebnis gemäß den anderen Bestimmungen
dieses Artikels an.
Generell ist auf der Wettkampffläche nur ein Arzt für jeden Kämpfer gestattet. Sollte der Arzt Hilfe benötigen, muß der Kampfrichter erst informiert werden. Der Coach darf niemals auf die Wettkampffläche.
Ausnahmen:
Kleine Verletzung (siehe Artikel 8 (19.) Freie Berührung)
Sollte eine kleine Verletzung (Nasenbluten, Nageleinriß etc.)
eine medizinische Versorgung erfordern, muß diese so schnell wie
möglich durchgeführt werden.
Beachte: Der Arzt darf den Kämpfer berühren, aber nicht untersuchen.
Medizinische Untersuchung: (siehe Artikel 8 (18) Medizinische
Untersuchung)
Für jede kleinere Verletzung, die sich wiederholt, muß der
Arzt gerufen und dieses als eine medizinische Untersuchung gezählt
werden.
Wenn ein Kämpfer für eine kleinere Verletzung den Arzt verlangt,
muß sie als Untersuchung gezählt werden.
Wird ein Kämpfer versehentlich verletzt und der Grund für
die Verletzung ist keinem der Kämpfer zuzuordnen, dann muß
eine ärztliche Untersuchung gezählt werden, wenn der Arzt
gerufen wird.
Beachte: Der Arzt darf den Kämpfer berühren, um möglichst
schnell die Untersuchung auszuführen.
Verletzung -freie Untersuchung (siehe Artikel 8 (20)
Freie Untersuchung)
Eine freie medizinische Untersuchung ist nur dann erlaubt, wenn nach
Meinung der Kampfrichter die Verletzung durch den Gegner verursacht
wurde. Während der Untersuchung darf der Arzt den Kämpfer
frei berühren und untersuchen, außerdem
- falls nötig, eine Bandage anlegen
- bei einer Hodenverletzung helfen.
Beachte:
Wendet der Arzt irgendwelche Behandlungen an - mit Ausnahme der oben
genannten Situationen - so gewinnt der Gegner durch "Kiken-gachi".
Wenn während eines Kampfes Uke durch eine Aktion von Tori verletzt wird und Uke nicht weiterkämpfen kann, soll das Kampfrichterteam den Fall analysieren und gemäß den Regeln entscheiden. Jeder Fall ist für sich zu beurteilen.
Beispiele:
Eine Verletzung wurde durch eine verbotene Handlung hervorgerufen. Nach
Versorgung der Verletzung informiert der Arzt den Kampfrichter, daß
der Kämpfer den Kampf fortsetzen kann. Nach Beratung mit den Außenrichtern
bestraft der Kampfrichter den Gegner.
Wenn nach Wiederaufnahme des Kampfes der verletzte Kämpfer erneut
Schmerzen verspürt und den Kampf infolge der vorangegangenen Verletzung
nicht fortsetzen kann, darf sein Gegner nicht erneut aus dem gleichen
Grund bestraft werden. In diesem Fall verliert der verletzte Kämpfer
den Kampf.
Wenn der Arzt, der im Kampf für den Kämpfer verantwortlich
ist, klar erkennt - besonders im Fall von Würgetechniken - , daß
eine ernste Gefahr für die Gesundheit seines Kämpfers besteht,
kann er an den Mattenrand gehen und den Kampfrichtern zurufen, den Kampf
sofort zu stoppen. Die Kampfrichter müssen alle notwendigen Schritte
unternehmen, dem Arzt zu helfen.
Eine derartige Intervention bedeutet den Verlust des Kampfes und sollte
daher nur im Falle einer wirklichen Gefahr angewandt werden.
Ist es unmöglich, die Ursache einer Verletzung einem der Kämpfer
zuzuschreiben, so daß keiner verantwortlich ist, gewinnt der Kämpfer,
der den Kampf fortsetzen kann.
Bei Weltmeisterschaften muß der offizielle Mannschaftsarzt einen
medizinischen Grad (z. B. Approbation) haben und muß sich vor
dem Wettkampf registrieren lassen. Er ist die einzige Person, der es
gestattet ist, auf dem vorbestimmten Platz zu sitzen und muß entsprechend
kenntlich gemacht sein, z. B. eine Armbinde mit einem roten Kreuz tragen.
Wenn eine nationale Föderation einen Arzt für ihre Mannschaft
akkreditiert, dann muß sie für seine Handlungen die Verantwortung
übernehmen.
Der Arzt muß über die Änderungen und Interpretationen
der Regeln informiert sein. Vor jeder Weltmeisterschaft wird von den
Mannschaftsärzten eine Besprechung organisiert, die von IJF-Sportdirektoren
geleitet wird.
Der Kampfrichter ist berechtigt, sobald er die Kampfunfähigkeit
eines Kämpfers feststellt, nach Rücksprache mit den Außenrichtern
den Verletzten aus dem Kampf zu nehmen.
In allen Endkämpfen - auch bei Mannschaftskämpfen - ist der
Unverletzte Sieger, wenn er nicht die Schuld an der Verletzung trägt.
Die medizinische Betreuung muß sichergestellt sein. Dies geschieht
in der Regel dadurch, daß ein Sanitäter anwesend und ein
Arzt erreichbar ist, wenn von der Veranstaltungsstätte aus der
Notruf getätigt werden kann.
Wenn eine Situation entsteht, die von diesen Regeln nicht erfaßt ist, dann soll sie vom Kampfrichter nach Beratung mit der Kampfrichterkommission entschieden werden.
Die Wettkampfleitung einer Veranstaltung des DJB setzt
sich aus dem zuständigen sportlichen Leiter und dem Verantwortlichen
des Kampfrichterwesens zusammen.
Die Wettkampfleitung hat das Recht, Kämpfer bei einer unsportlichen
Verhaltensweise auch vor oder nach den Kämpfen zu disqualifizieren.
Unter dem Begriff "Kampfrichterkommission" beim DJB ist /
sind der / die Verantwortliche(n) des Kampfrichterwesens der jeweiligen
Veranstaltung zu verstehen.
Diese Bestimmungen wurden als Anhang zur DJB-Wettkampfregel und der DJB-Jugendsportordnung Judo durch den Bundeskampfrichterreferenten und den Bundesjugendleiter mit Wirkung vom 16.11.1993 in Kraft gesetzt.
gez. Klaus Münstermann
Bundeskampfrichterreferent
gez. Eberhard Pätzold
Bundesjugendleiter